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meine beratungen
können nicht über die krankenkassen abgerechnet werden.

das sitzungshonorar
kann nach jeder sitzung durch twint oder bar beglichen werden. 

vereinbarte termine
müssen 24 stunden vorher abgesagt oder verschoben werden. ansonsten werden sie in rechnung gestellt. 

auf wunsch
biete ich auch online beratungen an. 

ich stehe
unter schweigepflicht.

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